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FWG «Mogilew» ist ein Teil des Territoriums der
Republik Belarus, dessen Grenzen genau bestimmt sind. Darauf gilt spezielles
Rechtsregime, das günstige Bedingungen für Unternehmer- und
andere Arten wirtschaftlicher Tätigkeit festlegt.
Das FWG “Mogilew” entstand seit Inkrafttreten
des Erlasses des Präsidenten der Republik Belarus ¹66 vom 31.01.2002 für die
Funktionsdauer von 30 Jahren.
Das FWG “Mogilew” ist ein
Komplexwirtschaftsgebiet, das aus Produktions-, Export- und freien Zollzonen
besteht.
Das besondere Rechtsregime, das auf dem
Territorium des FWG “Mogilew” in Kraft ist, gilt für Herstellung und Absatz
exportierter Produktion, Waren (Dienstleistungen) und auch für Herstellung und
Absatz importersetzender Produktion (Dienstleistungen) (nach der von der
Regierung der Republik Belarus sanktionierten Warenliste).
Die von dem besonderen Rechtsregime
eingeräumten Rechte und Vergünstigungen gelten für die Handels-, Handels- und
Ankaufstätigkeit und Gemeinschaftsverpflegung nicht. Inländer des FWG „Mogilew“ sollen eine juristische Adresse, ein Büro und
Betriebsräume innerhalb des FWG haben.
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