Frei Wirtschaftlich Gebiet Mogilev
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Grundinformation

FWG «Mogilew» ist ein Teil des Territoriums der Republik Belarus, dessen Grenzen genau bestimmt sind. Darauf gilt spezielles Rechtsregime, das  günstige Bedingungen für Unternehmer- und andere Arten wirtschaftlicher Tätigkeit festlegt.

Das FWG “Mogilew” entstand seit Inkrafttreten des Erlasses des Präsidenten der Republik Belarus ¹66 vom 31.01.2002 für die Funktionsdauer von 30 Jahren.

Das FWG “Mogilew” ist ein Komplexwirtschaftsgebiet, das aus Produktions-, Export- und freien Zollzonen besteht.

Das besondere Rechtsregime, das auf dem Territorium des FWG “Mogilew” in Kraft ist, gilt für Herstellung und Absatz exportierter Produktion, Waren (Dienstleistungen) und auch für Herstellung und Absatz importersetzender Produktion (Dienstleistungen) (nach der von der Regierung der Republik Belarus sanktionierten Warenliste).

Die von dem besonderen Rechtsregime eingeräumten Rechte und Vergünstigungen gelten für die Handels-, Handels- und Ankaufstätigkeit und Gemeinschaftsverpflegung nicht.

Inländer des FWG „Mogilew“ sollen eine juristische Adresse, ein Büro und Betriebsräume innerhalb des FWG haben.
Telefon: +375 (222) 22 53 89
Fax: +375 (222) 31 15 81
email: info@fezmogilev.com
mses@mogilev.by
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